Informationen und Argumente zur Geheimdienst-Reform

totalitaer.de

Unter der Webadresse www.totalitaer.de befand sich bis 2005 eine Website mit Informationen zur Arbeitsweise der Geheimdienste. Als Herausgeber wurden die Brüder Martin und Markus Bott angegeben. Anschließend fanden sich dort verschiedene Inhalte von Markus Bott. Im Juli 2009 ist Markus Bott nach Angabenvon Martin Bott in Karlsruhe erhängt aufgefunden worden. Seit Herbst 2009 finden sich auf der Website, die nun von Martin Bott betrieben wird, wieder Informationen zur Arbeitsweise der Geheimdienste.

 

Chronologie der Ereignisse

Bis ca. 2005 befand sich unter www.totalitaer.deeine Website zur Arbeitsweise von Geheimdiensten. Diese wurde von den Brüdern Markus.und Martin Bott unterhalten. Dafür, das es sich dabei um seriöse Informationen handelte bzw. handelt spricht schon alleine, daß es zahlreiche Links von anderen Websites zu www.totalitaer.de gab. Unter anderem von Hans-Christian-Ströbele (Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums) sowie www.geheimdienste.org.
Dazu passend gab es diverse Forums-Beiträge von Markus Bott. Einige davon sind heute noch zu finden:

Im April wurde die Website in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stade erwähnt. In dem Schreiben bat ein langjähriges Opfer geheimdienstlicher Aktivitäten im Landkreis Stade die Staatsanwaltschaft Stade um Hilfe. Diese wurde mehrfach ohne plausible Gründe verweigert. Die entsprechenden Ausschnitte des Schreibens an die Staatsanwaltschaft Stade:

Da ich auf über 20 Briefe an staatliche Behörden (Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften) auf meine entsprechenden Vorwürfe keine Antwort erhielt – stattdessen bat man den sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Stade, sich meiner anzunehmen!!!), habe ich mich selber im Internet und durch Fachliteratur davon überzeugt, dass und wie dies technisch möglich ist.
Die beste mir bekannte Quelle dafür ist die Internet-Adresse www.totalitaer.de bzw. das zugehörige Buch „Der totalitäre Staat“. Dort werden diese Methoden ausführlich beschrieben mit Angabe der jeweiligen Quellen.
Die polizeilichen Behörden machen es sich offenbar zunutze, dass diese Methoden in der Öffentlichkeit und eventuell auch bei den relevanten staatlichen Behörden nicht bekannt sind. Das bedeutet, wenn man darüber berichtet, wird man für unglaubwürdig bzw. psychisch krank gehalten.

Außerdem wurde die Seite als Quelle für weiter Informationen am Ende des Schreibens noch einmal erwähnt:

Quellen:
- ...
- Die Steuerung der Gesellschaft durch Geheimdienste unter Berücksichtigung technischer und illegaler Aspekte: http://www.totalitaer.de. Die Seite enthält unter anderem Informationen über Anwerbung, Manipulation, Arbeitsweise, Technik (Waffen).
- ...

Wenige Tage danach wurden diese informativen und sachlichen Seiten plötzlich entfernt. Stattdessen war auf der Website eine "Vorhersage, wer der nächste Papst wird" zu sehen mit Namen und Bild des Kandidaten - also ein völlig andere und zugleich unseriöser Inhalt.

In einem weiteren Schreiben vom 08.05.2005 wurde der Staatsanwaltschaft Stade zusätzlich mitgeteilt:

... Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß uner der im Bericht mehrfach angegebenen Internet-Adresse www.totalitaer.de kurz nach dem Abschicken des Berichts eine Weiterleitung zur Internet-Adresse www.visionsberichte.de eingerichtet wurde. Diese Seite hat nicht das geringste mit dem Thema tun. Ich halte es für wahrscheinlich, daß dieses unter Einflussnahme des Geheimdienstes passiert ist. Auch bei mir wurden des öfteren Änderungen an Internet-Seiten vorgenommen. ...

Kurze Zeit später fand sich unter totalitaer.de folgender Text:

Diese Internetseite steht zum Verkauf. Preis: 5 Euro
Mail bitte an markusbott@visionsberichte.de
Grund ist Martin Bott, der sich weigert diese Internetseite geschenkt zu bekommen um dann rumzuerzählen sie wäre wegen Folter gesperrt worden. Warum er das macht weiß keiner so genau. Mein Bruder leidet an einer schweren Psychose und bildet sich ein vom Staat bestrahlt zu werden.
Im übrigen habe ich mit den Zetteln die er überall verteilt nichts zu tun. Auch wenn mein Name draufsteht! Habe ein Gerichtsverfahren gegen ihn laufen weil dadurch meine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Werde in diesen Broschüren schwer verleumdet.

Einige Zeit später war folgendes auf der Website zu lesen:

Martin Bott versucht jeden davon zu überzeugen daß der Staat Leute mit Strahlenwaffen foltert und mit Radar in Wohnungen hineinschaut. Glauben sie nichts von diesem Schwachsinn.
Da er illegalerweise unter meinem Namen Texte verfasst und verbreitet, in denen Leute verleumdet werden, im folgenden ein Brief meines Rechtsanwaltes an ihn. Wenn Sie Texte, CD´s, Bücher, Flugblätter, Briefe oder Rechnungen erhalten haben in denen ich als Mitverfasser oder Absender genannt werde, bitte ich dringend um eine Benachrichtigung unter mail@markusbott.de .

Im August 2008 befanden sich unter www.totalitaer.de unkommentierete Schreiben von bzw. an das Amtsgericht sowie ein Schreiben von einem Rechtsanwalt (ohne Namensnennung!) indem Markus Bott seinem Bruder u. a. auffordert die 2. Auflage des Buches zur Website nicht mehr gegen seinen Willen zu vertreiben. An der ersten Auflage (ca. 670 Seiten) hat Markus Bott nachweislich mitgewirkt!

Die letzte Version mit Informationen zu Geheimdiensten fand sich noch einige Zeit im Internet-Archiv unter www.archive.org. Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung der Internet-Adresse auf dieser Website war die Website auch unter www.archive.org nicht mehr aufrufbar! Nachfolgend ein Auszug aus dem Vorwort des Buches zu dieser Website.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Buch „Der Totalitäre Staat“. Nach unserer Kenntnis gibt es kaum Bücher die halbwegs umfassend darstellen, wie der deutsche Staat wirklich gesteuert wird. In diesem Buch wird zumindest der wichtigste Teil des Staates, die verdeckten Aktionen der
Geheimdienste gegen die Bevölkerung teilweise erläutert. In der Bevölkerung ist inzwischen so einiges Gerüchteweise bekannt. Aber kaum jemand traut sich über die kriminellen Aktivitäten der Geheimdienste zu reden. Die Gründe dafür liegen vor allem in der ungeheuren Brutalität staatlicher
Maßnahmen.
...
Die meisten trauen sich natürlich nicht darüber zu reden. Wegen der ständigen Folter durch die deutschen Geheimdienste leidet natürlich auch die Arbeit an diesem Buch. Trotzdem haben wir einen neuen Artikel zur Vorführung der biologischen Wirkung von Mikrowellen aufgenommen ( Seite 428 ff. ). Mit Hilfe dieser Schaltung kann sich jeder selber von der biologischen Wirksamkeit entsprechend aufbereiteter Radiofrequenzstrahlung überzeugen.

Dezember 2004,
Martin Bott

Später waren Kopien von Schreiben von Gerichten und Anwälten auf der Seite abgebildet. Geschwärzte Wörter/Abschnitte sind mit ##### gekennzeichnet:

Schreiben an den MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH vom 10.01.05, offenbar als Fax abgeschickt. In dem abgebildeten Schreiben fehlen jedoch die Unterschriften:

Betrifft: Änderung der ISBN ##### Beantragung einer neuen ISBN

Der totalitäre Staat: Die Steuerung der Gesellschaft durch den Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz unter besonderer Berücksichtigung technischer und illegaler Aspekte.

Neuer Herausgeber/Autor:
Martin Bott
#####
#####

Sehr geehrte Damen und Herren

das oben bezeichnete Buch "Der totalitäre Staat: Die Steuerung der Gesellschaft durch den Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz unter besonderer Berücksichtigung technischer und illegaler Aspekte" ist bisher von Herrn Martin Bott sowie von Herrn Markus Bott herausgegeben worden.

Von diesem Buch ist nunmehr eine neue Auflage erschienen. Für diese Auflage trägt ausschließlich Herr Martin Bott als Herausgeber sowie als Autor die Verantwortung. Hiermit wird somit beantragt, dass Herr Markus Bott als Herausgeber sowie als Autor dieses Werkes im ISBN-Verzeichnis gelöscht wird. Des Weiteren wird eine neue ISBN beantragt. Herr Markus Bott steigt mit sofortiger Wirkung als Autor und Herausgeber aus. Die alte Auflage wird nicht mehr publiziert/hergestellt.


Markus Bott                                          Martin Bott

Unterschrift                                           Unterschrift

Hiermit beantrage ich, Martin Bot, für das neue Werk mit dem Titel
"Der totalitäre Staat: Die Steuerung der Gesellschaft durch den Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz unter besonderer Berücksichtigung technischer und illegaler Aspekte" eine neue ISBN. Der alleinige Herausgeber/Autor ist Martin Bott ...(es folgt die Adresse)

##### 10.01.2005


Martin Bott
Unterschrift

Schreiben des Anwalts von Markus Bott an seinem Bruder Martin Bott vom 23.05.05

Markus Bott / Martin Bott
wegen Persönlichkeitsrechts- u. Urheberrechtsverletzung

Sehr geehrter Herr Bott,

Ihr Bruder Herr Markus Bott hat mich aus nachstehenden Gründen mit der anwaltlichen Wahrnehmung seiner Interessen Ihnen gegenüber beauftragt.

Gegen den ausdrücklich Ihnen gegenüber zum Ausdruck gebrachten Willen meines Mandanten vertreiben Sie eine 2. Auflage des Buches 'Der Totalitäre Staat' und der unter demselben Titel von Ihnen unentgeltlich in den Umlauf gebrachten Broschüre wieder unter Benennung meines Mandanten als Mitverfasser und Mitherausgeber sowohl der 2. Auflage des Buches als auch der 2. Auflage der Broschüre, obwohl Sie ohne Mitwirkung meines Mandanten und ohne seine Genehmigung durch Einführungen neuer von ihm nicht genehmigter Text-Passagen wesentliche Änderungen gegenüber der 1. Auflage vorgenommen haben. Mit dieser wahrheitswidrigen Bezeichnung meines Mandanten als Mitverfasser und Mitherausgeber auch der 2. Auflage des Buches und der Broschüre verletzten Sie sowohl die Urheberrechte meines Mandanten als auch sein sich aus Art. 1und 2. Grundgesetz hergeleitetes Persönlichkeitsrecht auf Selbstbestimmung.

Gemäß $$ 823, 1004 BGB, kann mein Mandant deshalb von Ihnen verlangen, dass Sie den weiteren Vertrieb der 2. Auflage des Buches und der Broschüre ab sofort unterlassen. Demgemäß fordere ich Sie deshalb hiermit namens und in Vollmacht meines Mandanten zur sofortigen Unterlassung des weiteren Vertriebs der 2. Auflage des Buches 'Der Totalitäre Staat' und der unter demselben Titel erschienenen Broschüre auf. Des weiteren fordere ich Sie auf, zur Absicherung der Unterlassungsanspüche meines Mandanten die beigefügten strafbewehrte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung bis spätestens zum

Mittwoch , 29. Juni 2005

unterzeichnet an mich zurückzugeben. Telefaxübermittlung vorab reicht zur Fristwahrung aus. Sollten Sie der verstehenden Aufforderung nicht innerhalb der vorgenannten Frist nachkommen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, gegen Sie dann unverzüglich die notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten zu lassen.

Da Sie durch Ihr unerlaubtes Verhalten meinem Mandanten gegenüber meine Inanspruchnahme erforderlich gemacht haben, haben Sie meinem Mandanten auch die gemäß beigefügter Kostenrechnung bei mir entstandenen Gebühren und Auslagen im Gesamtbetrag von €##### aus dem rechlichen Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen unerlaubter Handlung ($ 823 BGB) zu erstatten. Insoweit erwarte ich die Überweisung des Betrages in Höhe von €##### auf mein Konto bei der Commerzbank ##### Konto-Nr. ##### (BLZ #####) ebenfalls bis spätestens zum 29. Juni 2005.

Mit freundlichen Grüßen
#####
Rechtsanwalt

Anlage:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Kostenrechnung

Schreiben vom Amtsgericht Pforzheim, Rechtsantragstelle, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim, vom 30.01.2008:

Geschäftszeichen 3C 46 /08                                          30.01.2008

Gegenwärtig:
##### Rechtspflegerin

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

In Sachen
Markus Bott #####                                         - Antragsteller -
gegen
Martin Bott #####                                            - Antragsgegner -

Es erscheint der Antragsteller in Person, ausgewiesen durch Bundespersonalausweis und erklärt zu Protokoll der Geschäftstelle:

Ich beantrage den Erlass einer einstweiligen Verfügung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung- folgenden Inhalts:

1.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es zu unterlassen, vom Antragsteller verdeckt aufgenommene Videoaufnahmen, Fotos sowie vom Antragsgegner unter dem Namen des Antragstellers verfasste Schriften zu verbreiten.

2.
Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das in Ziffer 1 ausgesprochene Gebot/Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

3.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe:
-----------
Der Antragsgegner, der mein Bruder ist, macht seit einigen Jahren in dem von uns zusammen mit unseren Eltern bewohnten Haus heimlich per Videokamera und evtl. weiteren Fotoaufnahmegeräten Foto- und Tonaufnahmen von mir und verbreitet sie in verschiedenen Ortschaften und Städten

Von dieser Tatsache habe ich erst Mitte Januar Kenntnis. Auf meine Anzeige bei der Polizei hin, beschlagnahmte die Polizei ##### am 21.01.2008 eine Vielzahl von Videokassetten und DVDs.

Am Donnerstag 24.01.2008 sah ich meinen Bruder in Pforzheim auf dem Leopoldsplatz beim Verteilen von DVDs. Auf die entsprechende Mitteilung an die Polizei Pforzheim hin, wurden diese DVDs von der Polizei Pforzheim - Revier ##### - beschlagnahmt.

Da der Antragsgegner weiterhin Fotos, Videoaufnahmen und Flugblätter von mir ohne mein Einverständnis verteilt, sehe ich nur noch den Weg über eine einstweilige Verfügung.

Eilbedürftigkeit ist aus den vorgenannten Gründen gegeben.

Die vorstehenden Angaben versichere ich an Eides statt, nachdem ich über die Bedeutung und über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich oder fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung belehrt worden bin.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:

Markus Bott
(Unterschrift)

Geschlossen:
(Unterschrift)
##### Rechtspflegerin

Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim zu diesem Antrag



Amtsgericht Pforzheim
- Geschäftsstelle -
                                                    30.01.2008

Geschäftsnummer 3C 46/08          

Beschluss

In Sachen
Markus Bott                                                                  - Antragsteller -

gegen
Martin Bott                                                                  - Antragsgegner -

wegen Einstweiliger Verfügung

Da ein dringender Fall vorliegt, ergeht gem. §§ 935 ff. ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung folgende einstweilige Verfügung:

1.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es zu unterlassen, vom Antragsteller verdeckt aufgenommene Videoaufnahmen, Fotos sowie vom Antragsgegner unter dem Namen des Antragstellers verfasste Schriften zu verbreiten.

2.
Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das in Ziffer 1 ausgesprochene Gebot/Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

3.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

4.
Streitwert: 1.500,00 EUR


#####
Richter am Amtsgericht
Ausgefertigt
(Unterschrift)
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Anzeige von Markus Bott gegen Martin Bott:

Markus Bott                     ######                             ##### Telefon ####

Polizeiposten
z. Hd. Herrn #####
#####
#####
                                                                                                                 ##### 11.2.2008


Betr. Anzeige Markus Bott gegen Martin Bott

Sehr geehrter Herr #####

hiermit erstatte ich Anzeige gegen Martin Bott ##### ##### wegen folgender Tatbestände:

§111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Auf der mir vorliegenden DVD, die e an viele Leute abgegeben hat, fordert er u. a. dazu auf, Menschen verdeckt zu filmen.

§185 StGB Beleidigung
Mein Bruder nennt mich einen ferngesteuerten Menschen.

§186 StGB Üble Nachrede
Ich werde auf vielfältige Weise verächtlich gemacht, ich wäre vergewaltigt worden. Das behauptet er auf dieser DVD auch über meine verstorbene Tante.

§201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Die auf der DVD befindlichen Tonaufnahmen von mir sind ausschließlich ohne mein Wissen aufgenommen worden.

§201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Die verdeckt aufgenommenen Videos umfassen im mindesten einen Zeitraum von 2 - 2,5 Jahren, vielleicht länger, alle diese Aufnahmen wurden im gemeinsam bewohnten Haus ohne mein Wissen angefertigt. Teilweise durch fest installierte Kameras (inklusive Mikrofon), z. B. die in unserer Küche von Ihnen entfernte.

§241a StGB Politische Verdächtigung
Mein Bruder sagt in den Filmen der von ihm verteilten DVD ich sei durch Strahlen der Gehirnwäsche unterzogen worden und nennt mich einen Nationalsolzialisten.

§269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten
Mein Bruder hat gegen mein ausdrückliches und nachhaltiges Verbot Rechnungen ausgestellt, in denen ich als Mitverfasser seiner Schriften genannt werde. Eine Rechnung ist mir aus Österreich zugefaxt worden, siehe Anlage.

§271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung
Seine Schriften hat mein Bruder seit Januar 2005 gegen meinen ausdrücklichen Willen unter meinem Namen als Mitverfasser geführt und in Form von Büchern und Datenträgern (CD) in Bibliotheken abgegeben. Seit Januar 2004 habe ich mich geweigert, weiterhin neue Texte für ihn zu formatieren und als Website zu führen.
Aufgrund des familären Druckes konnte ich die Website erst im Jahre 2006 löschen.
Ich konnte folgende Bibliotheken ausfindig machen: Universitätsbibliothek Hamburg, Deutsche Nationalbibliothek Leipzig und Frankfurt, Würtembergische Landesbibliothek, Universitätsbibliothek Freiburg.

Anlagen:
- Fax von Kanzlei ##### 10. Januar 2005, er hat sich geweigert zu unterschreiben
- Forderung auf Unterlassung durch meinem damaligen Rechtsanwalt Herrn Richard ##### vom 23. Juni 2005
- Schreiben der Staatsanwaltschaft Pforzheim vom 10.07.2006 in Bezug auf meine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht
- Einsweilige Verfügung erwirkt am 30.10.2008
- Rechnung der ##### Buch und Medien GmbH, ausgestellt von Martin Bott
- Brief vom 16.01.2006 der Pflichtexemplarstelle Badische Landesbibliothek adressiert an mich
- Ausdrucke der Online-Kataloge verschiedener Bibliotheken

##### den 11.02.2008
(Unterschrift)
Markus Bott

Beschluss vom 12.06.2008 vom Amtsgericht Pforzheim:

Geschäftsnummer:
3 C 46/08

verkündet am 12.06.2008

##### Justizobersekretärin
als Ordnungsbeamter der Geschäftsstelle

Amtsgericht Pforzheim
Beschluss


in dem Rechtsstreit
Markus Bott                                                                  - Verfügungskläger -

gegen
Martin Bott                                                                  - Verfügungsbeklagter -

wegen einstweiliger Verfügung

1.
Der Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes wird zurückgewiesen.

2.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.


Gründe:

Der Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den Schuldner ist nicht begründet.

Beim Ordnungsmittel des § 890 ZPO wird ein strafähnlicher Zweck verfolgt (BGH NJW 04, 505). Aus diesem Grund ist für die Verhängung eines Ordnungsgeldes die Feststellung strafrechtlicher Schuld und damit auch der Zurechnungsfähigkeit erfolrderlich.

Das Gericht ist der Meinung, dass beim Schuldner die Schuldfähigkeit zu verneinen ist. Der Gläubiger hat selbst vorgetragen, sein Bruder leide an einer psychischen Erkrankung bzw. an Schizophrenie. Die Inaugenscheinnahme der vom Antragsteller übergegenen DVD zeigt, dass der Antragsgeegner der Vorstellung nachhängt, der Antragsteller sei an Ostern 2004 vom Bundesnachrichtendienst vergewaltigt worden. Der Antragsgegner verteilt auch CDs und Schriften auf dem Leopoldsplatz in Pforzheim und in Berlin, mit denen er auf angebliche Machenschaften des Bundesnachrichtendienstes hinweist. All dies zeigt deutlich, dass der Verfügungsbeklagte nicht schuldfähig ist. Daher ist auch die Verhängung eines Ordnungsmittels ausgeschlossen (vgl. homas-Putzo-Hüßlage § 890 Rdn. 15). Der Antrag war daher kostenpflichtig zurückzuweisen (§ 891 ZPO).

Richter am Amtsgericht
Ausgefertigt
(Unterschrift)
Justizobersekräterin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Einstellung des Ermittlungsverfahrens (1)

Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim                                                           Pforzheim, 19.03.09

Herrn
Markus Bott
Kantstr. 8

75334 Straubenhardt-Langenalb


Ermittlungsverfahren gegen Martin Heinrich Sylvester Bott wegen gefährlicher Körperverletzung

Strafanzeige vom 30.01.2009

Sehr geehrter Herr Bott,

das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 13.03. 2009 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:

Die Tat steht in eindeutigen Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Beschuldigten. Diesbezüglich wurde mit Gutachten vom 20.01.2009 im Verfahren 97 Js 1751/08 festgestellt, dass der Beschuldigte schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB ist.

Hochachtungsvoll

gez. Dr. #####
Staatsanwalt

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

B e s c h w e r d e b e l e h r u n g

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe erheben.

Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - eingelegt werden.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens (2), Die unten angekündigte Beschwerdebelehrung liegt leider nicht vor.

Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim                                                           Pforzheim, 20.03.09

Herrn
Markus Bott
Kantstr. 8

75334 Straubenhardt-Langenalb


Ermittlungsverfahren gegen Martin Heinrich Sylvester Bott wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Sehr geehrter Herr Bott,

das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 22.01.2009 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:

Nach den abschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - besteht kein hinreichender Tatverdacht einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu Lasten des Geschädigten Markus Bott.

Ein hinreichender Tatverdacht läge nur dann vor, wenn nach einer gedachten Hauptverhandlung eine Verurteilung wahrscheinlich wäre. Dies ist vorliegend nicht der Fall.

Eine Verurteilung des Beschuldigten Bott würde voraussetzen, dass dieser eine Straftat im Sinne einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Handlung begangen hätte.

Zwar ist vorliegend der Tatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gem. § 201a Abs. 1 und Abs. 2 StGB gegeben. Auch liegt der für eine Verfolgung erforderliche Strafantrag vor.

Allerdings ist der Beschuldigte Bott auftrund der abschließenden Erkenntnisse für seine Handlungen strafrechtlich nicht verantwortlich. Aufgrund des Sachverständigengutachtens von Dr. #####, u. a. Facharzt für Neurologie v. 20.01.2009 leidet der Beschuldigte Bott unter einer "paranoiden Psychose" welche vom Ausbrechungsgrad einer "krankhaften seelischen Störung" gem. § 20 und 21 StGB entspricht. Die Fähigkeit des Beschuldigten Bott, das Unrecht des ihm zur Last gelegten Deliktes zu erkennen war zwar weder rechtserheblich eingeschränkt noch aufgehoben, dessen Fähigkeit allerdings, entsprechend dieser Unrechseinsicht zu handeln, war durch die krankhafte seelische Störung nicht bloß rechtserheblich beeinträchtigt, sondern sogar aufgehoben. Der gutachterlichen Empfehlung lag die Überlegung zugrunde, dass krankheitsbedingt die freie Willensbestimmung und Willensfreiheit aufgehoben waren und der Beschuldigte Bott nicht in der Lage war, seine Handlungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen. Er war krankheitsbedingt durch die paranoide Psychose nicht in der Lage, Hemmungen gegen Tatimpulse handlungsbestimmend einzusetzen. Seine Handlungen waren psychotisch motiviert.

Aufgrund dieser Erkenntnisse ist eine Verurteilung nicht wahrscheinlich.

Ein Gericht würde den Beschuldigten freisprechen.


Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Hochachtungsvoll


gez. #####
Staatsanwalt

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift., wofür um Verständnis gebeten wird.


B e s c h w e r d e b e l e h r u n g

Am 12. März 2009 war im Google-Cache folgender Text unter www.totalitaer.de zu finden. Die Website selbst war aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aufrufbar. Über dem Text befanden sich mehrere Bilder und ein Video, diese wurden jedoch von Google nicht mitgesichert und liegen daher nicht vor.

Spitzel, bezahl für deine Verbrechen gegen die eigene Familie, denn du hast uns bespitzelt, was redest du von Staats Verbrechen wenn du selbst für den Staat seit Jahren den Idioten mimst um den Lohn zu kriegen? Es wird so sein daß du deinen Lohn bekommst, Verbrecher!

Die heruntergeladenen Websites als ZIP-Archiv (2 MB): totalitaer_backup.zip
Die Dateien wurden mit Firefox gespeichert. Dabei wurden bei den direkt von www.totalitaer.de gesicherten Websites die Namens-Vorschläge übernommen. Firefox schlägt automatisch den Seiten-Titel vor.

In einem Video bei youtube berichtet Martin Bott unter der Überschrift "Mord an Markus Bott" über den Tod seines Bruders Markus Bott. Der Wortlaut des Videos:

Mein Bruder Markus Bott mit dem ich in den Jahren 2000 bis 2005 unsere gemeinsame Internet-Seite www.totalitaer.de betrieben habe ist am Samstag den 11. Juli 2009 in Karlsruhe erhängt aufgefunden worden. Seit er Anfang 2004 die ISBN-Nummer für unser Buch "Der totalitäre Staat" beantragt hat, ist er so schwer gefoltert worden, dass er nicht mehr in der Lage war, seine Menschenrechtsarbeit fortzusetzen.

In der Zeit von Dezember 2005 bis Januar 2008 habe ich einen Teil dieser Folterungen gefilmt. Die dabei verwendeten Steuerungs- und Gehirnwäsche-Techniken sind bei vielen der Aufnahmen deutlich zu erkennen.

Offensichtlich sind die von mir dokumentierten Gehirnwäsche- und Folterungs-Techniken auch eingesetzt worden um meinen Bruder zu ermorden, denn er hat niemals geäußert, dass er sich umbringen wolle. Es lag auch trotz der Folterung kein Grund dafür vor.

Mir ist ein Fall bekannt, in dem jemand sich aus dem Fenster gestürzt hat und dabei schwere Verletzungen der Wirbelsäule erlitten hat - glücklicherweise ohne gelähmt zu werden. Auf die Frage nach dem Grund sagte er später, er sei in das Zimmer gekommen, habe das Fenster gesehen und sei hinausgesprungen, ohne dass er sich umbringen oder verletzen wollte.

Die Beerdigung meines Bruders Markus Bott findet am Mittwoch dem 22. Juli 2009 um 13 Uhr in Straubenhardt-Langenalb statt.

Seit kurzer Zeit (November 2009) ist die Website www.totalitaer.de mit Informationen zur Arbeitsweise der Geheimdienste wieder online.Die Website und das zugehörige Buch "Der totalitäre Staat - Die Steuerung der Gesellschaft durch BND und Verfassungsschutz unter besonderer Berücksichtigung technischer und illegaler Aspekte" bieten Informationen zu folgenden Themen (in Stichworten):

Den Inhalt der Website totalitaer.de in einer Version von 2004 ist seit kurzem unter folgender Adresse zu finden:
http://www.scribd.com/doc/17458115/Der-totalitare-Staat-Die-Steuerung-der-Gesellschaft-durch-BND-und-Verfassungsschutz-unter-besonderer-Berucksichtigung-technischer-und-illegaler-Aspe

Im Internet-Archiv unter http://web.archive.org/web/*/www.totalitaer.dekann man sich davon überzeugen, dass die Website bzw. das Buch von Martin und Markus Bott verfasst wurde. Dort finden sich Spiegelungen der Website von 2000 bis 2007.

Eine neuere Ausgabe des Buches findet sich unter http://www.scribd.com/doc/19003982/Der-Totalitare-Staat-Martin-Bott-und-Markus-Bott-2-AuflageVersion-23-Teil-1-26. Die weiteren Teile sind dort rechts unter "More from this publisher" zu finden.
Ab Seite 15 ist die Vorgeschichte zum Buch bzw. der Website totalitaer.de beschrieben. Dort schreibt Martin Bott auch einiges zu seinem Bruder Markus Bott.

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