Informationen und Argumente zur Geheimdienst-Reform

Dr. jur Professor Christoph Gusy

Dr. jur., Christoph Gusy ist Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld.
Veröffentlichungen u.a.:

zum Thema Folter:

Die überwiegend rechtsphilosophisch angeleitete Konstruktion von Fällen, in welchen Folter zulässig sein soll, wenn eindeutig feststehe, dass nur der Betroffene bestimmte Informationen zum Schutz überragender Verfassungswerte preisgeben könne, hat für die Praxis keinerlei Orientierungswert. Polizeiliche Ermittlungshandlungen sind Handlungen unter relativer Unwissenheit über Tatsachen bei gleichzeitig notwendigem Wissen über die rechtlichen Grenzen der eigenen Befugnisse. Die jahrtausendealte Geschichte der Folter ist nahezu ausschließlich eine Geschichte erfolgreicher Versuche der Vorverlagerung jener Grenzen. Hier gibt es kein Halten - außer am Anfang.

zum Thema Rechtsschutz:

Die Justiz kann nur im Einzelfall und auf Antrag Betroffener tätig werden. Deren Möglichkeiten zur Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes sind begrenzt. Ein Antrag ist wenig wahrscheinlich, wenn die Maßnahme - wie bei nachrichtendienstlicher Informationserhebung die Regel - verdeckt stattfand und daher für die Betroffenen gar nicht bemerkbar war. Rechtsschutz ist gleichfalls wenig effektiv, wenn der Eingriff schon beendet ist und daher keine unmittelbaren Folgewirkungen mehr hat.

zum Thema Geheimdienst-Kontrolle:

"Den vielfältigen Instanzen fehlt es an Koordination und Effektivität. Sie sind allein auf Informationen der von ihnen kontrollierten Exekutiven angewiesen und erfahren so über ihre Problemfälle aus den Medien mehr als auf den `offiziellen´ Wegen. Das gilt erst recht, wenn die Nachrichtendienste berechtigt sind, Informationen aus Gründen des `Wohls der Allgemeinheit` oder des Datenschutzes Einzelner zurückzuhalten."

Gesamter Beitrag unter www.bpb.de

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